Die Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen hat mich durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm als Gütestelle im Sinne von §794 Abs.1 Nr.1 ZPO anerkannt.
Ich verfüge über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung als Schlichterin und leite Sie professionell und effektiv durch das vertrauliche und strukturierte Güteverfahren. Sie werden von mir als unabhängige und neutrale Vermittlerin bei der Konfliktlösung unterstützt.
Das Verhandlungsergebnis ist für die Parteien bindend und kann ohne Gerichtsverfahren - wie ein Urteil - durchgesetzt werden.