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Einfache und standardisierte Antragstellung
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Schnelle Verfahrensergebnisse
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Kalkulierbare Kosten
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Nachhaltige Streitbeilegung
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Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit der Vereinbarungen
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Absolute Vertraulichkeit
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Mitbestimmung bei Verhandlungstermin und Verhandlungsort
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Hemmung der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs
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Kein Anwaltszwang
Gerne erläutere ich Ihnen die Verfahrensvorteile und die Unterschiede zu einem Gerichtsverfahren ausführlich in einem Informationsgespräch.
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Wie arbeitet die Schlichterin? >