Vorteile eines Güteverfahrens im Überblick

  • Einfache und standardisierte Antragstellung
  • Schnelle Verfahrensergebnisse
  • Kalkulierbare Kosten
  • Nachhaltige Streitbeilegung
  • Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit der Vereinbarungen
  • Absolute Vertraulichkeit
  • Mitbestimmung bei Verhandlungstermin und Verhandlungsort
  • Hemmung der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs
  • Kein Anwaltszwang

 

Gerne erläutere ich Ihnen die Verfahrensvorteile und die Unterschiede zu einem Gerichtsverfahren ausführlich in einem Informationsgespräch.

 

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© Britta Ewert

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